Arbeitsplatzevaluation

Motivation

Seit 01.01.2013 sind alle ArbeitgeberInnen laut ASchG (ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz) verpflichtet, die Arbeitsplatzevaluation psychischer Belastungen, also die Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz inklusiver Maßnahmenableitung durchzuführen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass psychische Belastungen mit geeigneten Verfahren (nach ÖNORMEN ISO 10075-3) erhoben werden. Wir beraten und unterstützen Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den betrieblichen Ausgangsbedingungen (Branche, Tätigkeiten, Organisationsform, Anzahl der Beschäftigten…) in der Planung und Durchführung. Dabei stützen wir uns auf unserer arbeits- und organisationspsychologisches Know How und unsere langjährigen Erfahrungen in der Unternehmensberatung.

Unsere Leistungen

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den betrieblichen Ausgangsbedingungen planen und führen wir die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen durch. Diese umfasst folgende Schritte:

  1. Beratung zur Vorgehensweise und zur Auswahl der geeigneten Methode, Erstellung Konzept für die Evaluierung (§ 4 ASchG)
  2. Erhebungsdurchführung (Ermittlung nach § 4 ASchG) mit den festgelegten Methoden, Ergebnisauswertung und Interpretation (Beurteilung nach § 4 ASchG)
  3. Maßnahmenentwicklung und Festlegung (§§ 3,4, 5, 7 SchG) Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (§ 5 ASchG)
  4. Begleitung bei der Umsetzung
  5. Prüfung der Wirksamkeit (§ 4 ASchG)

Innerbetriebliche Vortrags- und Schulungsmaßnahmen rund um das Thema der Evaluierung können maßgeschneidert an Ihren Bedarf angepasst werden.

Referenzen