Allgemeine Geschäftsbedingungen Sawczak & Partner new level Unternehmensberatung KG

Jänner 2011

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer,
Sawczak & Partner new level Unternehmensberatung KG (im Folgenden kurz „new level“), gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater in
der Fassung März 2006).


1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen,
somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.


1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei
denn, diese werden von new level ausdrücklich schriftlich anerkannt.


1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden

Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist
durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten
kommt, zu ersetzen.

 

 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.


2.2 new level ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte
erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch new level selbst. Es
entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem
Auftraggeber.

 

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung
des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.


3.2 Der Auftraggeber wird new level auch über vorher durchgeführte und/oder laufende
Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren, sofern es für den jeweils
aktuellen Beratungsauftrag notwendig ist.


3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass new level auch ohne dessen besondere Aufforderung alle
für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht
vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die
Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge
und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

 

 

4. Schutz des geistigen Eigentums

4.1 Die Urheberrechte an den von new level und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten
geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne,
Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Konzepte
etc.) verbleiben bei new level. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der
Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von
new level zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte
Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch new level – insbesondere etwa für die
Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.


4.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt new level zur sofortigen
vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher
Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

 

5. Gewährleistung

5.1 new level ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt
werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. new level wird den Auftraggeber
hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.


5.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen
Leistung.

 

 

6. Haftung / Schadenersatz

6.1 new level haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im
Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden,
die auf von new level beigezogene Dritte zurückgehen.


6.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab
Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem
anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.


6.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden
von new level zurückzuführen ist.


6.4 Sofern new level das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang
Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt new level
diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese
Dritten halten.

 

 

7. Geheimhaltung / Datenschutz

7.1 new level verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis
gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie
jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers
erhält.


7.2 Weiters verpflichtet sich new level über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche
Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen
sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber
Stillschweigen zu bewahren.


7.3 new level ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen
er sich bedient, entbunden. new level hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden
und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.


7.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.


7.5 new level ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der

Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet new level
Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des
Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

 

8. Honorar

8.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält new level ein Honorar gemäß der
Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und new level. new level ist berechtigt, dem
Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt
entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch new level
fällig.


8.2 new level wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich
erforderlichen Merkmalen ausstellen.


8.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch new
level vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.


8.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des
Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses durch new level, so behält new level den Anspruch auf Zahlung des gesamten
vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines
Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu
erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.


8.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist new level von seiner Verpflichtung,
weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung
resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

 

9. Dauer des Vertrages

9.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.


9.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

 

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu
gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu
geben.


10.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von
diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


10.3 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, kann new level den Auftraggeber in ihrer
Referenzliste anführen.


10.4 Für den Auftrag, die Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt ausschließlich
österreichisches Recht. Erfüllungsort Grafenstein, Gerichtsstand Klagenfurt.