Unsere Leistungen


Beratung und Durchführung der Arbeitsplatzevaluation

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den betrieblichen Ausgangsbedingungen planen und führen wir die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen durch. Diese umfasst folgende Schritte:
Schritt 1. Beratung zur Vorgehensweise und zur Auswahl der geeigneten Methode, Erstellung Konzept für die Evaluierung (§ 4 ASchG)
Schritt 2. Erhebungsdurchführung (Ermittlung nach § 4 ASchG) mit den festgelegten Methoden, Ergebnisauswertung und Interpretation (Beurteilung nach § 4 ASchG)
Schritt 3: Maßnahmenentwicklung und Festlegung (§§ 3,4, 5, 7 SchG) Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (§ 5 ASchG)
Schritt 4: Begleitung bei der Umsetzung
Schritt 5: Prüfung der Wirksamkeit (§ 4 ASchG)