Arbeitsplatzevaluation psychischer Belastungen nach ASchG


Seit 01.01.2013 sind alle ArbeitgeberInnen laut ASchG (ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz) verpflichtet, die Arbeitsplatzevaluation psychischer Belastungen, also die Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz inklusiver Maßnahmenableitung durchzuführen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass psychische Belastungen mit geeigneten Verfahren (nach ÖNORMEN ISO 10075-3) erhoben werden. Wir beraten und unterstützen Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den betrieblichen Ausgangsbedingungen (Branche, Tätigkeiten, Organisationsform, Anzahl der Beschäftigten...) in der Planung und Durchführung. Dabei stützen wir uns auf unserer arbeits- und organisationspsychologisches Know How und unsere langjährigen Erfahrungen in der Unternehmensberatung.